223-1-35

Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)

Vom 12. Juni 2009

Fundstelle: GVBl 2009, S. 224

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Schülerinnen, Schüler und Schule

§ 1 Recht auf Bildung und Erziehung, Mitgestaltung des Schullebens
§ 2 Individuelle Förderung; Beratung und Unterstützung durch die Schule
§ 3 Information durch die Schule
§ 4 Meinungsäußerung, Bekanntmachung
§ 5 Schülerzeitung
§ 6 Schülervereinigungen, Arbeits- und Spielgruppen
§ 7 Benutzung schulischer Einrichtungen

Abschnitt 2
Eltern und Schule

§ 8 Zusammenwirken von Eltern und Schule
§ 9 Eltern im Unterricht

Abschnitt 3
Beginn und Beendigung des Schulverhältnisses

§ 10 Wahl der Schule
§ 11 Grundsätze des Aufnahmeverfahrens
§ 12 Aufnahme in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe
§ 13 Aufnahmeverfahren in der Integrierten Gesamtschule
§ 14 Aufnahmeverfahren im Kolleg und im Abendgymnasium
§ 15 Aufnahme nach Unterbrechung des Schulbesuchs und nach Besuch von Schulen im Ausland
§ 16 Aufnahmeverfahren an Schulen mit besonderer Prägung
§ 17 Beendigung des Schulverhältnisses

Abschnitt 4
Orientierungsstufe

§ 18 Pädagogische Einheit der Orientierungsstufe
§ 19 Schullauf bahn Wechsel in der Orientierungsstufe
§ 20 Schullaufbahnentscheidung am Ende der schulartabhängigen Orientierungsstufe von Realschule plus und Gymnasium
§ 21 Prüfung für den Besuch des Gymnasiums
§ 22 Schullaufbahnentscheidung und Prüfung am Ende der schulartübergreifenden Orientierungsstufe zwischen Realschule plus und Gymnasium

Abschnitt 5
Differenzierung in der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule

Unterabschnitt 1
Unterrichtsorganisation

§ 23

Unterabschnitt 2
Realschule plus

§ 24 Äußere Leistungsdifferenzierung
§ 25 Ein- und Umstufung

Unterabschnitt 3
Integrierte Gesamtschule

§ 26 Fachleistungsdifferenzierung
§ 27 Ein- und Umstufung

Abschnitt 6
Schullaufbahnwechsel zwischen Realschule plus, Berufsfachschule und Gymnasium

§ 28 Übergang von einer Realschule plus zum Gymnasium
§ 29 Überweisung oder Übergang von einem Gymnasium zur Realschule plus
§ 30 Übergang von einer Integrierten Gesamtschule oder einer Realschule plus in die gymnasiale Oberstufe
§ 31 Übergang von einer Berufsfachschule II in die gymnasiale Oberstufe
§ 32 Übergang von einer Realschule plus in die Eingangsklasse des Aufbaugymnasiums

Abschnitt 7
Unterricht, Förderung, Ganztagsschule

Unterabschnitt 1
Unterricht

§ 33 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen
§ 34 Unterrichtszeit
§ 35 Unterrichtsangebot
§ 36 Aufsicht
§ 37 Schulversäumnisse
§ 38 Beurlaubung, schulfreie Tage
§ 39 Nichtteilnahme am Sportunterricht
§ 40 Religions- und Ethikunterricht

Unterabschnitt 2
Förderung

§ 41 Überspringen einer Klassenstufe
§ 42 Projektklassen zur Begabtenförderung an Gymnasien (BEGYS)
§ 43 Aufnahme und Verbleib in der Projektklasse
§ 44 Freiwilliges Zurücktreten
§ 45 Übergangsregelung bei einem freiwilligen Zurücktreten an einem Gymnasium mit neunjährigem und achtjährigem Bildungsgang
§ 46 Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
§ 47 Integrativer Unterricht

Unterabschnitt 3
Ganztagsschule

§ 48

Abschnitt 8
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

§ 49 Grundlagen des Unterrichts
§ 50 Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung
§ 51 Hausaufgaben
§ 52 Klassen- und Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen
§ 53 Leistungsbeurteilung
§ 54 Nicht erbrachte Leistungen
§ 55 Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten bei Leistungsnachweisen
§ 56 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler

Abschnitt 9
Zeugnisse und Versetzung

Unterabschnitt 1
Zeugnisse

§ 57 Begriff des Zeugnisses
§ 58 Arten und Inhalt der Zeugnisse, Zeugnisausgabe
§ 59 Zeugnisse in der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus
§ 60 Zeugnisnoten
§ 61 Festsetzung der Zeugnisnoten
§ 62 Bewertung von Mitarbeit und Verhalten
§ 63 Zeugnisausstellung

Unterabschnitt 2
Versetzung, Schulabschluss

§ 64 Allgemeines
§ 65 Versetzung in der Realschule plus
§ 66 Versetzung im Gymnasium
§ 67 Versetzung in der Integrierten Gesamtschule
§ 68 Versetzung aufgrund einer Nachprüfung
§ 69 Zulassung zur Nachprüfung
§ 70 Durchführung der Nachprüfung
§ 71 Versetzung in besonderen Fällen
§ 72 Nichtversetzung
§ 73 Übergangsregelung bei einer Nichtversetzung am Gymnasium mit neunjährigem und achtjährigem Bildungsgang
§ 74 Abschluss der Berufsreife
§ 75 Qualifizierter Sekundarabschluss I
§ 76 Hinweis auf erworbene Abschlüsse
§ 77 Mitteilungen an die Eltern

Unterabschnitt 3
Besondere Bestimmungen

§ 78 Orientierungsstufe
§ 79 10. Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife
§ 80 Gymnasiale Oberstufe
§ 81 Überspringen der Einführungsphase am Abendgymnasium und am Kolleg

Abschnitt 10
Abstimmungen, Prüfungen

§ 82 Verfahren bei Abstimmungen
§ 83 Prüfungsausschuss, Prüfungsanforderungen, Bewertung von Prüfungsleistungen
§ 84 Versäumnis
§ 85 Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten
§ 86 Änderung der Prüfungsentscheidungen
§ 87 Niederschrift
§ 88 Einsichtnahme in die Prüfungsakten

Abschnitt 11
Datenverarbeitung, Datenschutz

§ 89 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 90 Sicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten

Abschnitt 12
Schulgesundheitspflege

§ 91 Schulärztliche Betreuung, Schutz vor ansteckenden Krankheiten
§ 92 Maßnahmen wegen Gefährdung der Gesundheit anderer Schülerinnen und Schüler
§ 93 Rauch- und alkoholfreie Schule

Abschnitt 13
Schulpsychologischer Dienst

§ 94

Abschnitt 14
Störung der Ordnung

§ 95 Verstöße gegen die Ordnung in der Schule
§ 96 Anwendung von Ordnungsmaßnahmen
§ 97 Maßnahmenkatalog
§ 98 Verfahrensbestimmungen zu den Ordnungsmaßnahmen nach § 97 Abs. 1
§ 99 Ausschluss auf Zeit oder auf Dauer von der Schule gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 1
§ 100 Flankierende Maßnahmen bei drohendem Schulausschluss
§ 101 Verfahren zum Ausschluss von allen Schulen einer Schulart oder allen Schulen des Landes gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 2 und 3

Abschnitt 15
Hausrecht der Schule

§ 102 Hausordnung
§ 103 Werbung, Zuwendungen
§ 104 Sammlungen
§ 105 Gewerbliche Betätigung, Vertrieb von Gegenständen
§ 106 Veranstaltungen schulfremder Personen

Abschnitt 16
Errichtung von Integrierten Gesamtschulen

§ 107

Abschnitt 17
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 108 Geltung für Schulen in freier Trägerschaft
§ 109 Übergangsbestimmung
§ 110 Inkrafttreten
Anlage Pflicht- und Wahlpflichtfächer

Realschule plus (Klassenstufen 5 bis 10):
-

Pflichtfächer:
-

Wahlpflichtfächer:
-

Gymnasium (Klassenstufen 5 bis 10 im neunjährigen Bildungsgang, Klassenstufen 5 bis 9 im achtjährigen Bildungsgang):
-

Pflichtfächer:
-

In altsprachlichen Gymnasien in den Klassenstufen 9 und 10 zusätzlich:
-

Im achtjährigen Bildungsgang am nicht-altsprachlichen Gymnasium zusätzlich:
-

Wahlpflichtfächer:
-

Besonderes 10. Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife:
-

Pflichtfächer:
-

Integrierte Gesamtschule (Klassenstufen 5 bis 10):
-

Pflichtfächer:
-

Wahlpflichtfächer:
-






Aufgrund des § 8 Abs. 2 , des § 10 Abs. 5 , des § 10 a Abs. 5 , des § 36 Abs. 4 , des § 53 Abs. 1 , des § 54 Abs. 5 , des § 55 Abs. 6 , des § 67 Abs. 7 und des § 92 Abs. 6 des Schulgesetzes vom 30. März 2004 (GVBl. S. 239), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (GVBl. S. 340), BS 223-1, wird gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 4 und 5 im Benehmen mit dem Landeselternbeirat verordnet: