223-41-14

Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien

Vom 7. Mai 1982*

* GVBl. S. 157

Fundstelle: GVBl 1982, S. 157

Ausgabe im Zusammenhang

Zur Inhaltsübersicht

20. Katholische Religionslehre

Vorbemerkung:

Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.

I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Sprachkenntnisse

Latein- und Griechischkenntnisse sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

Abweichend von § 6 Abs. 5 können Griechischkenntnisse durch eine Prüfung im Fachbereich nachgewiesen werden.

2

Grundstudium

2.1

Qualifizierte Leistungsnachweise:

Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:

2.1.1

Kirchengeschichte oder biblische Einleitung nach Maßgabe der Studienordnung.

2.1.2

Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie oder Liturgiewissenschaft.

2.2

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:

2.2.1

Einführung in die Theologie (zweisemestrig).

2.2.2

Einführung in die Methoden der biblischen Wissenschaften.

2.3

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.

3

Zeugnis der Zwischenprüfung

4

Hauptstudium

4.1

Qualifizierte Leistungsnachweise:

Je ein Leistungsnachweis über folgende Lehrveranstaltungen:

4.1.1

Dogmatik oder Kirchenrecht.

4.1.2

Moraltheologie oder Sozialethik.

4.1.3

Religionspädagogik/Fachdidaktik.

4.2

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.

5

Grund- oder Hauptstudium

Ein qualifizierter Leistungsnachweis in biblischer Theologie, der den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Übung "Einführung in die Methoden der biblischen Wissenschaften" (Nummer 2.2.2) voraussetzt.

II

Prüfungsanforderungen

1

Altes Testament:

Einleitung in das Alte Testament (Überblickswissen). Vertiefte Kenntnis exemplarischer Texte aus einem geschichtlichen Buch sowie aus einem anderen Buch des Alten Testaments.

2

Neues Testament:

Einleitung in das Neue Testament (geschichtliche Voraussetzungen und Entstehung des Neuen Testaments im Überblick). Vertiefte Kenntnis von zentralen Themen und Methoden sowie Schriften des Neuen Testaments.

3

Dogmatik:

Das Apostolische Glaubensbekenntnis (Überblickswissen). Vertiefte Kenntnis der Christologie und eines weiteren der folgenden Gebiete: Gotteslehre, Schöpfungslehre, Geist/Gnade, Ekklesiologie, Sakramentenlehre, Eschatologie.

4

Moraltheologie:

Zentrale Themen der allgemeinen Moraltheologie (Überblickswissen). Vertiefte Kenntnis von zentralen Themen der speziellen Moraltheologie.

5

Sozialethik:

Grundbegriffe der Sozialethik. Vertiefte Kenntnis in Familienethik, Rechts- und politische Ethik oder Wirtschaftsethik.

6

Kirchenrecht:

Kenntnis der rechtlichen Strukturen der Kirche, insbesondere der Verfassung der Kirche und des Dienstes der Religionslehrkraft sowie der Grundnormen des Sakramentenrechts.

7

Philosophie/Fundamentaltheologie

7.1

Philosophie:

Philosophische Begründung der Religion und philosophische Gotteslehre (Überblickswissen). Vertiefte Kenntnis in der Grundlegung einer philosophischen Anthropologie und Ethik sowie in Grundfragen der Erkenntnislehre und Wissenschaftstheorie.

7.2

Fundamentaltheologie:

Grundfragen der Fundamentaltheologie (Überblickswissen). Vertiefte Kenntnisse in zwei Gebieten aus der Fundamentaltheologie.

8

Kirchengeschichte:

Überblick über die Kirchengeschichte und je ein Schwerpunkt aus den Bereichen Altertum und Mittelalter/Neuzeit.

9

Liturgiewissenschaft:

Überblick über die wichtigsten Epochen der Liturgiegeschichte. Vertiefte Kenntnisse in zwei Gebieten der Liturgiewissenschaft, die deren anthropologische und theologische Aspekte (Elemente, Strukturen und Funktionen gottesdienstlicher Feier) aufzeigen.

10

Religionspädagogik:

Grundfragen religiöser Lernprozesse und der Hinführung zum Glauben (Überblickswissen). Vertiefte Kenntnis aus zwei verschiedenen Gebieten der Religionspädagogik.

11

Fachdidaktik:

Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnis grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Katholische Religionslehre erstes Fach ist).

2

Schriftliche Prüfung

Zwei je dreistündige Klausuren, von denen jede aus mehreren Teilaufgaben bestehen kann.

Bei der Meldung zur Prüfung sind zwei Disziplinen aus Altes Testament, Neues Testament oder Dogmatik zu wählen.

In jeder Disziplin werden zwei Themen zur Wahl gestellt.

3

Studienbegleitende Prüfungen

Die Disziplinen in Abschnitt II Nr. 7 bis 9 werden studienbegleitend geprüft. Bei der Bildung der Endnote wird der Durchschnitt der Noten für diese drei studienbegleitenden Prüfungen mit einem Viertel gewichtet. Die Zwischenprüfung wird als Äquivalent für die studienbegleitenden Prüfungen anerkannt, wenn sie die Gebiete in Abschnitt II Nr. 7 bis 9 umfasst.

4

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Disziplinen:

4.1

Die Disziplin aus der Gruppe Altes Testament, Neues Testament oder Dogmatik, in der keine Klausur geschrieben wurde.

4.2

Moraltheologie und Sozialethik.

4.3

Kirchenrecht und Religionspädagogik.

5

Prüfungsleistungen in Fachdidaktik

Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8 .